Altlastengutachten und Gefährdungsabschätzungen

Prüfung, Bewertung und Sanierung von Altlastenflächen

Gutachterliche Begleitung

Altstandort sind nach § 2 (5) Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) Grundstücke stillgelegter Anlagen und andere Grundstücke, auf denen umweltgefährdende Stoffe verwendet, gelagert oder verarbeitet wurden. Die Altlastenflächen werden auf eine mögliche Verunreinigung von Boden, Grundwasser und Baustoffen geprüft und hinsichtlich der relevanten Gefährdungspfade bewertet.

Gefährdungsbeurteilung von Altlastenflächen

  • Durchführung einer historischen Recherche zum Projektgelände (z. B. Bauaktenauswertung)
  • Einsichtnahme in die zum Projektstandort vorhandenen Unterlagen des Altlastenkatasters
  • Begehung des Projektgeländes
  • Festlegung eines Untersuchungsprogramms auf Grundlage der historischen Recherche, der früheren Nutzung und der Ergebnisse der Begehung
  • Abstimmung des Untersuchungsprogramms mit der zuständigen Umweltbehörde
  • Abteufen von Aufschlussbohrungen zur Erkundung des Untergrunds
  • Prüfung des aufgeschlossenen Bodens auf sensorische Auffälligkeiten (Geruch, Farbe, Konsistenz)
  • Chemisch-analytische Untersuchung auffälliger Bodenproben, Bodenluftproben oder Grundwasserproben auf potentiell enthaltene Schadstoffe in einem akkreditierten Labor
  • Klärung der hydrogeologischen Verhältnisse auf Grundlage der vorhandenen Kartenwerke und der Ergebnisse der abgeteuften Bohrungen
  • Bewertung der Ergebnisse und Analysen hinsichtlich des Schadstoffpotentials und der Gefährdung von Schutzgütern (Grundwasser, Mensch, Nutzpflanze) nach der Bundesbodenschutz Verordnung (BBodSchV oder LAGA) in Hinblick auf eine angestrebte Nutzung der Fläche.
  • Klärung ggf. erforderlicher Entsorgungswege für Aushubböden
  • Beurteilung eines Handlungsbedarfs und Entwicklung von Sanierungsempfehlungen
  • Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Altlastengutachten mit Gefährdungsbeurteilung
  • Definierung der Sanierungsziele
  • Erstellung eines Sanierungsplans in Abstimmung mit zuständigen Fachbehörden
  • Gutachterliche Begleitung von Sanierungsarbeiten mit abschließender Erstellung eines Abschlussberichts

Ausgangszustandsbericht - AZB

Prüfung und Feststellung des Ist-Zustands von Anlagen nach BImSchV

Bei jeder baulichen Veränderung einer nach BImSchV genehmigten Anlage ist seit Januar 2014 gemäß der Richtlinie 2010/75/EU die Aufstellung eines Ausgangszustandsberichtes (AZB) erforderlich, wenn eine Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers durch relevant gefährliche Stoffe möglich ist. Mit dem AZB wird der Ist-Zustand von Boden und Grundwasser auf dem Anlagengrundstück zur Beweissicherung festgestellt.

  • Begehung der Anlage zur Feststellung von Lager- und Verwendungsorten relevant gefährlicher Stoffe (rgS)
  • Ermittlung, Zusammenstellung und Prüfung von verwendeten rgS hinsichtlich ihrer Gefährdungspotentiale (Wassergefährdungsklasse, H-Sätze) und ihrer relevanten Mengen
  • Feststellung der Notwendigkeit zur Erstellung eines AZBs
  • Erstellung eines Erkundungskonzepts auf Grundlage von Aktenrecherchen und der Ergebnisse der Begehung und Prüfung
  • Durchführung von Erkundungsbohrungen auf dem Gelände mittels direkter Aufschlüsse in Form von Rammkernsondierungen und/oder Schürfgruben
  • Entnahme von Grundwasserproben
  • Chemisch-analytische Untersuchung von Boden- und Grundwasserproben
  • Aufstellung eines AZBs entsprechend der Vorgaben der zuständigen Bezirksregierung

Ansprechpartner

Dipl.- Geol. Holger Seeberger
Tel.: +49 24 05/80290-25
Fax: +49 24 05/80290-29
Mobil: +49 171/6563416
E-Mail: H.Seeberger@IQ-mbH.de