Altlasten­gutachten, Gefährdungs­abschätzungen, Abbruch und Entsorgungs­konzepte

Altlastengutachten und Gefährdungsabschätzungen

Prüfung, Bewertung und Sanierung von Altlastenflächen

Gutachterliche Begleitung

Altstandort sind nach § 2 (5) Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) Grundstücke stillgelegter Anlagen und andere Grundstücke, auf denen umweltgefährdende Stoffe verwendet, gelagert oder verarbeitet wurden. Die Altlastenflächen werden auf eine mögliche Verunreinigung von Boden, Grundwasser und Baustoffen geprüft und hinsichtlich der relevanten Gefährdungspfade bewertet.

Gefährdungsbeurteilung von Altlastenflächen

  • Durchführung einer historischen Recherche zum Projektgelände (z. B. Bauaktenauswertung)
  • Einsichtnahme in die zum Projektstandort vorhandenen Unterlagen des Altlastenkatasters
  • Begehung des Projektgeländes
  • Festlegung eines Untersuchungsprogramms auf Grundlage der historischen Recherche, der früheren Nutzung und der Ergebnisse der Begehung
  • Abstimmung des Untersuchungsprogramms mit der zuständigen Umweltbehörde
  • Abteufen von Aufschlussbohrungen zur Erkundung des Untergrunds
  • Prüfung des aufgeschlossenen Bodens auf sensorische Auffälligkeiten (Geruch, Farbe, Konsistenz)
  • Chemisch-analytische Untersuchung auffälliger Bodenproben, Bodenluftproben oder Grundwasserproben auf potentiell enthaltene Schadstoffe in einem akkreditierten Labor
  • Klärung der hydrogeologischen Verhältnisse auf Grundlage der vorhandenen Kartenwerke und der Ergebnisse der abgeteuften Bohrungen
  • Bewertung der Ergebnisse und Analysen hinsichtlich des Schadstoffpotentials und der Gefährdung von Schutzgütern (Grundwasser, Mensch, Nutzpflanze) nach der Bundesbodenschutz Verordnung (BBodSchV oder LAGA) in Hinblick auf eine angestrebte Nutzung der Fläche.
  • Klärung ggf. erforderlicher Entsorgungswege für Aushubböden
  • Beurteilung eines Handlungsbedarfs und Entwicklung von Sanierungsempfehlungen
  • Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Altlastengutachten mit Gefährdungsbeurteilung
  • Definierung der Sanierungsziele
  • Erstellung eines Sanierungsplans in Abstimmung mit zuständigen Fachbehörden
  • Gutachterliche Begleitung von Sanierungsarbeiten mit abschließender Erstellung eines Abschlussberichts

Ausgangszustandsbericht - AZB

Prüfung und Feststellung des Ist-Zustands von Anlagen nach BImSchV

Bei jeder baulichen Veränderung einer nach BImSchV genehmigten Anlage ist seit Januar 2014 gemäß der Richtlinie 2010/75/EU die Aufstellung eines Ausgangszustandsberichtes (AZB) erforderlich, wenn eine Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers durch relevant gefährliche Stoffe möglich ist. Mit dem AZB wird der Ist-Zustand von Boden und Grundwasser auf dem Anlagengrundstück zur Beweissicherung festgestellt.

  • Begehung der Anlage zur Feststellung von Lager- und Verwendungsorten relevant gefährlicher Stoffe (rgS)
  • Ermittlung, Zusammenstellung und Prüfung von verwendeten rgS hinsichtlich ihrer Gefährdungspotentiale (Wassergefährdungsklasse, H-Sätze) und ihrer relevanten Mengen
  • Feststellung der Notwendigkeit zur Erstellung eines AZBs
  • Erstellung eines Erkundungskonzepts auf Grundlage von Aktenrecherchen und der Ergebnisse der Begehung und Prüfung
  • Durchführung von Erkundungsbohrungen auf dem Gelände mittels direkter Aufschlüsse in Form von Rammkernsondierungen und/oder Schürfgruben
  • Entnahme von Grundwasserproben
  • Chemisch-analytische Untersuchung von Boden- und Grundwasserproben
  • Aufstellung eines AZBs entsprechend der Vorgaben der zuständigen Bezirksregierung

Abbruch- und Entsorgungskonzepte für Abbruchmaßnahmen

Planung und Durchführung von Abbrüchen

Prüfung und Bewertung eines Abbruchobjekts

Im Vorfeld des Abbruchs von Bauwerken ist es für eine präzise Ausschreibung der Abbrucharbeiten und einen umweltgerechten und sicheren Rückbau erforderlich, die Bauwerke auf nutzungsbedingte Verunreinigungen und Schadstoffe in der Bausubstanz zu prüfen. Aus den Untersuchungen und Prüfungen leiten sich erforderlichen Handhabungshinweise für die Entkernungs-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten bzgl. des sortenreinen Rückbaus unter den Aspekten der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes und der Entsorgung der Baustoffe ab.

Die aus den Prüfungen gewonnenen Erkenntnisse fließen in eine Gefährdungsbeurteilung und ein Abbruch- und Entsorgungskonzept und schließlich in die Planung und Ausschreibung der Abbruchmaßnahme ein.

Die gesamte Leistung kann inkl. der Ausschreibung der Abbrucharbeiten, der Bauleitung für den Abbruch, der gutachterlichen Begleitung des Abbruchs, der SiGe- und ggf. BGR 128-Koordination inkl. sämtlicher Dokumentationen in einer Hand erfolgen.

Erstellung eines Abbruch- und Entsorgungskonzepts:

  • Historische Erkundung zur bisherigen Nutzung
  • Nach Erfordernis Prüfung der Akten des Altlastenkatasters
  • Begehung des Geländes und der Gebäude bzw. Anlagen
  • Beprobung von potentiell schadstoffhaltigen Baustoffen sowie potentiell nutzungsbedingt verunreinigter Baustoffe auf Grundlage unserer langjährigen Erfahrung
  • Untersuchung von nutzungsbedingt potentiell verunreinigten Böden (z.B. im Bereich von Öl- oder Treibstofftanks, Abscheideranlagen, etc.)
  • Chemisch-analytische Untersuchung der entnommenen Boden- und Materialproben in einem akkreditierten Labor
  • Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Abbruch- und Entsorgungskonzept mit Gefährdungsbeurteilung, Darlegung der Handhabungserfordernisse
    • zur Separierung von schadstoffhaltigen oder verunreinigten Baustoffen und der Entsorgung der entstehenden Abfälle.
      Bewertung der gewonnenen Erkenntnisse im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei den Abbrucharbeiten
    • Festlegung der erforderlichen Rückbau- und ggf. Sanierungsmaßnahmen
    • Ermittlung der Art und Menge der beim Abbruch anfallenden Stoffmengen
    • Zuteilung der Abfallschlüsselnummern
    • Angaben zur möglichen Wiederverwertung der (Abfall-)Stoffe
    • Angaben zur Entsorgung der Abfälle
  • Planung und Ausschreibung von Abbruchmaßnahmen aller Größenordnungen
  • Mitwirkung bei der Vergabe der Arbeiten

Ansprechpartner

Dipl.- Geol. Holger Seeberger
Tel.: +49 24 05/80290-25
Fax: +49 24 05/80290-29
Mobil: +49 171/6563416
E-Mail: H.Seeberger@IQ-mbH.de