SiGe-Koordination nach Baustellen-Verordnung (BauStellV) bzw. RAB 30

Im Rahmen der SiGe-Koordination werden sämtliche Leistungen gemäß BauStellV sowohl für die Planungsphase als auch für die Ausführungsphase von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen und für Abbruchmaßnahmen durch dementsprechend geschulte und qualifizierte Mitarbeiter erbracht. Die Leistungen beinhalten u. a.

  • die Erstellung einer Vorankündigung (Meldung) an das zuständige Amt für Arbeitsschutz
  • die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsplans, der unter Berücksichtigung der Bauabläufe die erforderlichen Maßnahmen zur Koordination gemeinsam genutzter Sicherheitsmaßnahmen beschreibt
  • die Beaufsichtigung der Umsetzung der Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen durch die Unternehmen und deren Arbeitnehmer auf der Baustelle
  • die Erstellung von Begehungsprotokollen
  • die Mängelverfolgung im Falle von Beanstandungen
  • die Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk

Je nach Beauftragung wird auch die Funktion des Verantwortlichen Dritten übernommen.

In der sensiblen Thematik der Durchführung von Baumaßnahmen in Bereichen, die einem Verdacht auf das Vorhandensein von Kampfmitteln aus dem 2. Weltkrieg unterliegen, erbringen wir Beratungsleistungen zur umfänglichen Erkundung des Projektgeländes und entwickeln, basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen, Durchführungskonzepte zur sicheren Durchführung von Tief- und Straßenbaumaßnahmen sowie von Spezialtiefbauarbeiten.

Koordination nach DGUV 101-004 (ehem. BGR 128)

Über die SiGe-Koordination hinaus wird auch der Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Arbeiten in kontaminierten Bereichen mittels der Koordination nach DGUV 101-004 abgedeckt. Diese dient der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten der Beschäftigten der Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Bau bei Arbeiten auf - auch ehemals - industriell oder gewerblich genutzten Geländen, auf denen mit bekannten oder unbekannten Schadstoffen zu rechnen ist. Ferner wird die Koordination nach DGUV 101-004 auch bei folgenden Arbeiten erforderlich

  • Sanierung von Böden und Gewässern, die durch Gefahrstoffe kontaminiert sind
  • Brandschadensanierungen
  • Sanierung von baulichen Anlagen, die durch biologische Schadstoffe belastet sind (z. B. Schimmel)
  • Sanierung von Gebäudeschadstoffen (PCB, PAK bspw. in Klebstoffen und Teer, Holzschutzmitteln etc)
  • Arbeiten an Deponiekörpern

Ein dementsprechend geschulter Koordinator mit langjähriger Erfahrung in der Bearbeitung von Altlasten- und Abbruchmaßnahmen übernimmt die verantwortliche Durchführung der nachfolgenden Leistungen

  • Erstellung des baustellenbezogenen Arbeits- und Sicherheitsplans, basierend auf einer Gefahrenanalyse und Gefahrstoffermittlung mit Gefährdungsabschätzung (Grad der Exposition). Daraus ergeben sich die Anforderungen an zu ergreifende technische und personenbezogene Schutzmaßnahmen und ggf. Vorgaben für die messtechnische Überwachung
  • Durchsetzung der Schutzziele bei den Auftragnehmern und Einweisung von deren Beschäftigten
  • Abstimmung der zeitlichen Abfolge der Arbeiten der Einzelgewerke
  • Überwachung während der Arbeiten (Beachtung der Betriebsanweisungen und das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung)
  • Protokollierung aller Festlegungen und Vorkommnisse

Ansprechpartner

Dipl.- Geol. Holger Seeberger
Tel.: +49 24 05/80290-25
Fax: +49 24 05/80290-29
Mobil: +49 171/6563416
E-Mail: H.Seeberger@IQ-mbH.de